Bewerbung Weltkulturerbe Keltenwelt
Welterbe-Bewerbung des Glaubergs: Was bedeutet das für unsere Gemeinde?
Der Glauberg hat 2019 gemeinsam mit archäologischen Stätten in Baden-Württemberg (Heuneburg) und Burgund (Mont Lassois) den Prozess der Bewerbung zum UNESCO-Welterbe begonnen. Diese bedeutenden keltischen Fundorte könnten als „Keltische Machtzentren der älteren Eisenzeit nordwestlich der Alpen“ Teil des Welterbes werden. Ende 2023 wurde der Antrag auf Aufnahme in die Vorschlagsliste von der Kulturministerkonferenz angenommen. Es ist jedoch frühestens 2032 mit einer Vorprüfung und 2036 mit einer Entscheidung der UNESCO zu rechnen.
Was bedeutet das für Glauburg?
Der Glauberg ist bereits als besonders geschütztes Kulturdenkmal anerkannt. Deshalb sind Baumaßnahmen in diesem Bereich auch jetzt schon stark eingeschränkt. Zudem ist das Gelände größtenteils Landschaftsschutzgebiet, was weitere Eingriffe in die Natur begrenzt. Für die landwirtschaftliche und touristische Nutzung ändert sich nichts. Der Glauberg bleibt ein Naherholungsgebiet und der bestehende Natur- und Landschaftsschutz wird weiterhin bestehen. Über den aktuellen Schutz hinaus sind keine zusätzlichen Einschränkungen zu erwarten. Die Verantwortung für den Schutz des Welterbes liegt laut Hessischem Denkmalschutzgesetz zusammen mit den Kommunen beim Land Hessen.
Gemeinsam für das Welterbe
Die Keltenwelt am Glauberg und das Landesamt für Denkmalpflege Hessen möchten den Weg zur Welterbestätte gemeinsam mit den Gemeinden Glauburg, Büdingen (Düdelsheim) und Altenstadt (Enzheim) gehen. Die Bevölkerung soll dabei einbezogen werden. Bei Fragen können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger an das Team der Keltenwelt wenden.