Liegenschaften für Veranstaltungen
Sie planen eine Feier? - Wir haben die passende Räumlichkeit!
Die Gemeinde vermietet für Veranstaltungen und Feiern das Dorfgemeinschaftshaus in Stockheim und die Mehrzweckhalle in Glauberg.
Ob Sie private, dienstliche oder Vereins-Feiern vorbereiten, wir helfen Ihnen gerne weiter.
In beiden Hallen steht Ihnen der Service unserer Hausmeister zur Verfügung.
Catering und Service können Sie selber organisieren.
Planen Sie eine Veranstaltung in der Mehrzweckhalle oder dem Dorfgemeinschaftshaus?
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Sarah Adler, Tel. 06041-826818, Email:
Alle Grundlegenden Informationen zum Dorfgemeinschaftshaus in Stockheim, sowie der MZH in Glauberg finden Sie per Klick hier:
Liegenschaften der Gemeinde Glauburg
Hier finden Sie den Vertrag zur Anmietung, dieser wird bei jeder Buchung benötigt:
Vertrag Anmietung Liegenschaften final
Dieser muss bei jeder Anmietung eingereicht werden.
Die zugrundeliegenden Satzungen zu beiden Liegenschaften finden Sie ebenso auf unserer Homepage unter:
Den Bestuhlungsplan der MZH finden Sie hier:
Generell sind das DGH in den ersten drei und die MZH in den letzten drei Wochen der Sommerferien sowie zwischen den Jahren geschlossen.
Sie finden alle aktuellen Veranstaltungen in Glauburg auf unserer Homepage unter www.glauburg.de/veranstaltungen/index.php
Bitte geben Sie Ihre geplanten, öffentlichen Veranstaltungen unter o.g. Link selbst ein, damit der Veranstaltungskalender immer aktuell ist.
Dieser bildet auch die Grundlage für die Veranstaltungen im Blitzlicht.
Wir bitten Sie regelmäßig über die unten stehenden Links die Belegung der Mehrzweckhalle und des Dorfgemeinschaftshauses zu überprüfen.
Die Belegung der MZH und des DGH können Sie unter folgendem Link einsehen:
Direkte Online- Reservierungsanfrage für Räumlichkeiten:
Schließzeiten DGH und MZ
Winterschließzeit
23.12.2024-05.01.2025
Sommerschließzeit:
MZH 07.07.-27.07.2025
DGH - 28.07.-17.08.2025
Rechtlichen Grundlagen bei der Durchführung von Veranstaltungen
Alle öffentlichen Veranstaltungen und Festlichkeiten wie z. B. Grillfeste, Vereinsfeste, Faschingsveranstaltungen usw., benötigen eine gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 6 HGastG.
Für alle Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum (Umzüge, Straßenfeste usw.) MUSS aus Sicherheitsgründen eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung durch die Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden.
Dasselbe gilt für die Aufstellung von Plakaten und Werbeträgern an öffentlichen Straßen. Der Antrag für diese Veranstaltungen muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei dem Servicebüro der Gemeinde Glauburg gestellt werden.
Bei Nichtbeachtung vorgenannter Vorschriften kann es unter Umständen zur Versagung der Genehmigung kommen, da oftmals im Zuge des Genehmigungsverfahren Anordnungen (z. B. Brandsicherheitsdienst, Beschilderungen, Umleitungen usw.) zu treffen sind. Eine vorherige Genehmigung ist auch aus versicherungsrechtlichen Gründen für den Veranstalter unabdingbar. Sollte eine Veranstaltung ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden, stelle dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden.
Entsprechende Formulare finden Sie hier:
Weitere Örtlichkeiten für Feiern:
Kulturhalle Stockheim:
Harald Steinke
Bahnhofstr. 51a
63695 Glauburg-Stockheim
Tel. 06041/4031oder 0171/3684743
Fax 06041/264
https://www.kulturhalle-stockheim.de
.
Keltenwelt am Glauberg:
Keltenwelt am Glauberg – Archäologisches Landesmuseum Hessen (keltenwelt-glauberg.de)
Kirchensaal der Katholischen Kirche
Sudetenstraße 3
63695 Glauburg - Stockheim
Te.: 06041-223
Waldhütte des Vogelsberger-Höhen-Club
Zweigverein Stockheim e.V.
https://vhcstockheim.wordpress.com/wanderhuette-vhc-stockheim/