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Kommunalwahl 2021

Allgemeine Infos zur Kommunalwahl 2021

Die Landesregierung hat am 18. Mai 2020 beschlossen die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 durchführen zu lassen. Der Wahltag wird durch eine Verordnung bestimmt, die am 6. Juni 2020 in Kraft getreten ist.

Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2020 (GVBL. S. 318) werden gemeinsam mit den allgemeinen Kommunalwahlen an diesem Tag auch die Ausländerbeiratswahlen stattfinden.

 

Wer oder was wird bei den Kommunalwahlen gewählt?

Bei den Kommunalwahlen sind die hessischen Bürger aufgerufen, die Zusammensetzung der kommunalen Gremien neu zu bestimmen.  In der Gemeinde Glauburg nennt sich diese "die Gemeindevertretung".

Die Wahlen finden nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl statt. Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.

Bei den Wahlen der Bürger so viele Stimmen, wie das jeweilige Gremium Sitze hat. Die Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimmen zu kumulieren (bis zu drei Stimmen pro Bewerber) und zu panaschieren, das heißt Kandidaten verschiedener Listen ihre Stimme zu geben.

Bei den hessischen Kommunalwahlen 2021 sind alle Bürger der Europäischen Union wahlberechtigt, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Zudem dürfen Wähler nicht aufgrund zivil- oder strafrechtlicher Gerichtsentscheidungen vom Wahlrecht ausgeschlossen oder von Amts wegen abgemeldet sein.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Ebenso dürfen sie nicht durch Richterspruch die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.